1. Zusatzprotokoll zur EMRK
Das 1. Zusatzprotokoll erweitert die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) um folgende Rechte: Das Recht auf Schutz von Eigentum, das Recht auf Bildung und das Recht auf freie und geheime Wahlen.
Zum Zusatzprotokoll
Vertragsstaaten: Aktueller Stand
Stand im Europarat: In Kraft seit dem 18. Mai 1954
Stand in der Schweiz: Unterzeichnet seit dem 20. März 1952, nicht ratifiziert
Beim 1. Zusatzprotokoll zur EMRK handelt es sich um ein ergänzendes Zusatzprotokoll. Es ändert den Text der EMRK nicht, sondern ergänzt ihn. Ergänzende Zusatzprotokolle treten in Kraft, sobald eine bestimmte Anzahl von Staaten sie ratifiziert hat. Beim 1. Zusatzprotokoll sind dies zehn Ratifizierungen.
Zentrale Inhalte
Schutz des Eigentums: Keiner Person darf ohne rechtliche Grundlage ihr Eigentum entzogen werden.
Das Recht auf Bildung gilt für alle und ist durch den Staat zu gewährleisten. Religiöse und weltanschauliche Überzeugungen von Eltern müssen respektiert werden.
In regelmässigen Abständen müssen freie und geheime Wahlen stattfinden. Dabei muss die Meinungsäusserungsfreiheit gewährleistet werden. Die Umsetzung geheimer Wahlen stellt in der Schweiz ein Hindernis dar, da es in einigen Kantonen noch öffentliche Wahlen gibt.